Bitcoin und Ethereum Münzen vor einer Justizia-Waage als Symbol für Krypto-Besteuerung und § 23 EStG

CDU/CSU zur Krypto-Haltefrist: Warum die Union die Ein-Jahres-Regel verteidigt

Während SPD-Finanzminister Lars Klingbeil am 29. April 2026 bei der Eckwerte-Pressekonferenz die Abschaffung der einjährigen Krypto-Haltefrist ankündigte und die Grünen wenige Tage später einen formellen Gesetzentwurf zur Streichung der Spekulationsfrist nach § 23 EStG nachschob, hat die größte Regierungsfraktion klargestellt: Mit ihr nicht.

In einer Antwort auf eine Bürgeranfrage Anfang Mai erklärte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wörtlich: „Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern.“ Eine solche Reform sei auch nicht Teil des Koalitionsvertrags.

Was die Union genau sagt

Die Fraktion stützt ihre Ablehnung auf zwei Argumente. Erstens: Die Ein-Jahres-Haltefrist gilt nicht nur für Kryptowährungen, sondern auch für andere private Wirtschaftsgüter wie Gold und Fremdwährungen. Würde man sie isoliert für Bitcoin und andere Coins streichen, breche das die Systematik des § 23 EStG. Zweitens: Eine entsprechende Verschärfung wurde im schwarz-roten Koalitionsvertrag explizit nicht vereinbart.

Mit dieser Begründung positioniert sich die Union klar gegen die Pläne ihres eigenen Koalitionspartners SPD und gegen den weitergehenden Vorstoß der Linksfraktion, die in einem eigenen Antrag nicht nur die Haltefrist streichen, sondern zusätzlich eine Wegzugsbesteuerung für Krypto-Halter einführen will.

Merz kontert Klingbeil direkt

Friedrich Merz reagierte noch am Tag der Klingbeil-Pressekonferenz auf die Reformpläne. Sein Argument war kurz und auf den Koalitionsvertrag fokussiert:

Wir haben einen Koalitionsvertrag und wir haben uns in diesem Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass die Steuern nicht erhöht werden.

Friedrich Merz, 29. April 2026

Damit setzt der Kanzler einen klaren Pflock. Klingbeils Reform soll zusammen mit der Bekämpfung von Steuerkriminalität rund 2 Milliarden Euro pro Jahr in den Bundeshaushalt spülen. Konkrete Eckpunkte hat der Finanzminister für Anfang Juli 2026 angekündigt. Bis dahin ist offen, ob die SPD die Reform überhaupt vorlegt, wenn die Union sie blockiert.

Das Systematik-Argument im Detail

Der Verweis auf § 23 EStG ist mehr als ein juristisches Schutzschild. Die Norm regelt private Veräußerungsgeschäfte einheitlich. Wer Gold, Fremdwährungen, Kunst oder Krypto länger als ein Jahr hält, kann Gewinne steuerfrei realisieren. Eine isolierte Streichung nur für Krypto würde Bitcoin und Co. schlechter stellen als physisches Gold, obwohl beide Anlageklassen häufig die gleiche Funktion erfüllen: Wertaufbewahrung außerhalb des klassischen Bankensystems.

Genau dieses Argument hatten wir auch im Realitätscheck zum Grünen-Entwurf bereits aufgemacht. Dort wurde der Vergleich mit Aktien als Maßstab herangezogen. Dass aber Gold im selben Paragraphen geregelt ist, kommt im Grünen-Papier nicht vor.

Was heißt das für Krypto-Anleger?

Kurzfristig: Die Ein-Jahres-Haltefrist bleibt. Wer seine Bitcoin-Bestände länger als zwölf Monate hält, kann Gewinne weiterhin steuerfrei realisieren. Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte (1.000 Euro pro Jahr seit 2024) gilt unverändert.

Mittelfristig: Im Juli 2026 wird sich zeigen, ob Klingbeil seinen Eckpunkte-Beschluss wirklich gegen die Union durchsetzen kann oder ob die Reform im Vermittlungsausschuss stecken bleibt. Wahrscheinlicher als ein klares Aus ist ein Kompromiss: längere Haltefrist (etwa drei oder fünf Jahre), Bestandsschutz für vor 2026 gekaufte Coins, oder eine pauschale Abgeltungssteuer analog zu Aktien.

Für Anleger heißt das vor allem eins: Anschaffungsdaten sauber dokumentieren. Wer bei einer möglichen Reform Bestandsschutz beanspruchen will, muss nachweisen können, wann die Coins gekauft wurden. CSV-Exports von Börsen, Wallet-Snapshots und Belege gehören jetzt in den Steuerordner.

Fazit

Mit der Union steht der größte Block im Bundestag gegen die Abschaffung der Krypto-Haltefrist. Solange CDU/CSU bei ihrer Position bleibt, ist eine schnelle Reform unwahrscheinlich. Das System aus § 23 EStG bleibt vorerst intakt, auch wenn die Debatte spätestens im Juli 2026 in die nächste Runde geht. Bis dahin gilt: Ruhe bewahren, Anschaffungen dokumentieren und Bestandskäufe auf keinen Fall überstürzt verkaufen, nur weil ein Finanzminister Eckpunkte angekündigt hat.

Quellen: Blocktrainer: „Wir sehen keinen Anlass“, Krypto-Guru: Merz kontert Klingbeil, BTC-Echo: Union reagiert.

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