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Bundesfinanzhof: Steuern auf Kryptogewinne

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Gewinne aus Geschäften mit Krypto-Währungen wie Bitcoin steuerpflichtig sind. Damit hat das höchste deutsche Finanzgericht die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung bestätigt.

Krypto-Währungen sind nach Ansicht des BFH Wirtschaftsgüter, die bei Veräußerung innerhalb eines Jahres einen steuerpflichtigen Gewinn oder Verlust erzielen können. Dies gilt unabhängig davon, ob die Krypto-Währungen als Zahlungsmittel oder als Spekulationsobjekt genutzt werden.

Der BFH hat damit zwei Urteile des Finanzgerichts Nürnberg aufgehoben, das die Steuerpflicht von Krypto-Gewinnen verneint hatte⁴. Die Kläger hatten argumentiert, dass Krypto-Währungen keine gesetzlichen Zahlungsmittel seien und daher nicht der Einkommensteuer unterlägen.

Der BFH hat jedoch klargestellt, dass es für die Steuerpflicht nicht darauf ankommt, ob eine Währung gesetzlich anerkannt ist oder nicht⁶. Entscheidend sei vielmehr, ob sie einen wirtschaftlichen Wert habe und am Markt gehandelt werde.

Die Entscheidung des BFH hat weitreichende Folgen für alle Privatanleger, die mit Krypto-Währungen handeln. Sie müssen ihre Gewinne und Verluste aus diesen Geschäften in ihrer Einkommensteuererklärung angeben und gegebenenfalls Steuern zahlen. Dabei müssen sie auch beachten, dass der Umtausch von einer Krypto-Währung in eine andere bereits eine steuerbare Veräußerung darstellt.

Um die Besteuerung von Krypto-Gewinnen zu vereinfachen, fordern einige Experten eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen an die Besonderheiten dieser neuen Anlageform⁴. So könnte beispielsweise eine Freigrenze eingeführt werden oder eine längere Spekulationsfrist gelten.

Quellen:

  • https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bundesfinanzhof-krypto-gewinne-sind-steuerpflichtig-1.5759575
  • https://www.zeit.de/news/2023-02/28/bundesfinanzhof-krypto-gewinne-sind-steuerpflichtig

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