Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestags

Krypto-Haltefrist im Herbst 2026: Referentenentwurf, Bundestagsvotum und geplatzter Kabinettstermin

Im Mai sah es noch nach einer klaren Front aus: Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) wollte die steuerfreie Krypto-Haltefrist abschaffen, die Union hielt dagegen. In unserem Beitrag zur Position von CDU/CSU zitierten wir die Fraktion mit dem Satz, es bestehe „kein Anlass, an der bewährten Regelung etwas zu ändern“. Fünf Monate später liegt ein Referentenentwurf auf dem Tisch, der Bundestag hat über die Haltefrist abgestimmt, und ein geplanter Kabinettstermin ist geplatzt. Ein Überblick über den Stand Ende Oktober 2026.

Die wichtigsten Etappen seit Mai

  • Anfang Juli: Das Bundeskabinett beschließt den Haushaltsentwurf 2027. Darin ist vorgesehen, privat gehaltene Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen. Einen ausformulierten Gesetzestext enthält der Haushalt nicht.
  • 16. Juli: Klingbeil sagt laut BTC-ECHO: „Wir haben in der Koalition verabredet, dass wir die Besteuerung von Kryptos voranbringen.“ Der FDP-Politiker Frank Schäffler kommentiert auf X: „Die CDU ist umgefallen.“
  • 8. und 9. September: WELT und Spiegel berichten über einen Entwurf aus dem Finanzministerium. Das Ministerium bestätigt die Arbeiten und erklärt, die Ausgestaltung werde innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
  • 30. September: Das Bundesfinanzministerium verschickt den Referentenentwurf an Länder und Verbände.
  • 6. Oktober: Die Frist für Stellungnahmen endet. Kritik kommt laut kleinstb.de unter anderem von der Bundessteuerberaterkammer, der Deutschen Kreditwirtschaft, dem Fondsverband BVI und dem Bitcoin Bundesverband.
  • 8. Oktober: Der Bundestag lehnt den Gesetzentwurf der Grünen zur Abschaffung der Haltefrist ab.
  • 12. Oktober: Der Petitionsausschuss berät öffentlich über eine Petition zum Erhalt der Haltefrist mit 44.439 Mitzeichnungen.
  • 14. Oktober: Das Kabinett sollte den Entwurf beschließen. In den Ergebnissen der 62. Kabinettssitzung taucht das Thema nicht auf.

Was der Referentenentwurf vorsieht

Der Entwurf des Finanzministeriums ist das Papier, auf das es ankommt. Nach den Zusammenfassungen von bitcoin-tax.de, Blocktrainer und der Kanzlei Ruge Fehsenfeld enthält er diese Kernpunkte:

  • Abgeltungsteuer statt Haltefrist: Gewinne aus sogenannten Tauschkryptowerten wie Bitcoin und Ether würden zu Kapitaleinkünften nach § 20 EStG. Der Steuersatz läge unabhängig von der Haltedauer bei 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer.
  • Stichtag mit Bestandsschutz: Die neuen Regeln sollen nur für Kryptowerte gelten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugegangen sind. Für ältere Bestände bliebe es bei § 23 EStG und damit bei der einjährigen Haltefrist.
  • Steuerabzug durch Anbieter ab 2028: Krypto-Dienstleister sollen die Steuer ab dem 1. Januar 2028 direkt einbehalten. Fehlen Anschaffungsdaten, wäre die Bemessungsgrundlage pauschal 50 Prozent des Verkaufserlöses. Anbieter ohne Niederlassung in Deutschland wären nicht zum Abzug verpflichtet.
  • Staking und Lending: Auch Erträge aus klassischem Lending und passivem Staking würden als Kapitalerträge erfasst.
  • Airdrops: Für Airdrops und Bounties würden Anschaffungskosten von null Euro angesetzt.
  • Ausnahmen: NFTs, Security Tokens und andere Kryptowerte, die reale Werte abbilden, sollen nicht unter die neue Regel fallen. Auch bestimmte Stablecoins würden nicht als Tauschkryptowerte gelten.

Als Kapitaleinkünfte würden Krypto-Gewinne laut BTC-ECHO zudem unter den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro fallen, und Verluste wären mit anderen Kapitalerträgen wie Aktiengewinnen verrechenbar.

Bemerkenswert sind die erwarteten Mehreinnahmen. Im Frühjahr war im Zusammenhang mit der Reform von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr die Rede, allerdings zusammen mit Maßnahmen gegen Steuerkriminalität. Der Entwurf selbst rechnet laut bitcoin-tax.de mit 70 Millionen Euro im Jahr 2027, 175 Millionen Euro im Jahr 2028 und 350 Millionen Euro jährlich ab 2029. Andere Zusammenfassungen nennen rund 160 Millionen Euro für 2028.

Das Bundestagsvotum vom 8. Oktober

Am 8. Oktober stimmte der Bundestag namentlich über den Gesetzentwurf der Grünen ab, den wir im Mai im Realitätscheck analysiert hatten. Das Ergebnis laut Cryptoticker: 445 Nein-Stimmen, 132 Ja-Stimmen, keine Enthaltungen. CDU/CSU, AfD und SPD stimmten geschlossen dagegen, Grüne und Linke dafür. Auch der Antrag der Linken wurde abgelehnt.

Gerettet ist die Haltefrist damit nicht. Die SPD begründete ihr Nein ausdrücklich mit der eigenen Regelung aus dem Finanzministerium. SPD-Finanzpolitiker Parsa Marvi sagte, man teile „ausdrücklich das Ziel, bei Kryptowerten für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen“. Abgelehnt wurde also der Weg der Grünen, nicht das Ziel.

Am selben Abend beschloss der Bundestag ein Gesetz, das Anleger unmittelbarer betrifft: die Umsetzung des OECD-Rahmens CARF für den automatischen Austausch von Krypto-Steuerdaten zwischen Staaten. Übermittelt werden unter anderem Name, Anschrift, Steuer-ID und Transaktionsdaten.

Wo die Union heute steht

Die Union ist in der Frage gespalten. Fritz Güntzler (CDU) nannte die Steuerfreiheit nach einem Jahr laut cash-online „kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte“. Olav Gutting (CDU) sieht keinen Grund, Kryptowerte anders zu behandeln als Edelmetalle. Gleichzeitig hat die Koalition die Reform im Haushaltsentwurf verankert. Laut BTC-ECHO haben sich mindestens zwölf Bundestagsabgeordnete zuletzt kritisch zur Abschaffung geäußert.

Dass das Kabinett am 14. Oktober nicht entschied, werten Kritiker als Zeichen dieses Widerstands. Offiziell hieß es aus dem Finanzministerium laut Blocktrainer nur: „Die regierungsinternen Abstimmungen dazu laufen.“ Ein neuer Termin ist nicht bekannt.

Was bis zum Jahreswechsel passieren müsste

Der Entwurf soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Dafür bräuchte es noch einen Kabinettsbeschluss sowie die Beratung und Abstimmung in Bundestag und Bundesrat. Bis zum Jahresende bleiben dafür nur gut zwei Monate. Ob der Zeitplan hält oder Stichtag und Inkrafttreten verschoben werden, ist offen. Die Deutsche Kreditwirtschaft hält den automatischen Steuerabzug durch die Institute zudem frühestens ab 2029 für umsetzbar.

Bis ein Gesetz beschlossen ist, gilt unverändert das bestehende Recht: Wer Kryptowerte länger als ein Jahr hält, verkauft sie steuerfrei. Darauf hatte auch der Bundesfinanzhof 2023 die Besteuerung gestützt.

Fazit

Die Abschaffung der Krypto-Haltefrist ist so konkret wie nie, aber noch nicht beschlossen. Der Referentenentwurf schützt Altbestände bis Ende 2026 und würde erst Neukäufe ab 2027 der Abgeltungsteuer unterwerfen. Der Bundestag hat zwar gegen die Grünen gestimmt, aber nicht gegen das Regierungsvorhaben. Entscheidend ist jetzt, ob und wann das Kabinett den Entwurf beschließt und ob die Union im parlamentarischen Verfahren Änderungen durchsetzt. Für Anleger heißt das: Anschaffungsdaten sauber dokumentieren und keine Entscheidungen allein auf Basis eines Entwurfs treffen. Die aktuellen Euro-Kurse von Bitcoin und Ethereum finden sich wie gewohnt auf cointable.

Quellen: BTC-ECHO zum Gesetzentwurf, bitcoin-tax.de zum Referentenentwurf, Ruge Fehsenfeld zum Referentenentwurf, Cryptoticker zur Bundestagsabstimmung, Blocktrainer zum Kabinettstermin, cash-online zur Verschiebung, kleinstb.de zum Zeitplan.

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