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MiCA nach der Übergangsfrist: Binance ohne Lizenz, USDT bleibt draußen

Seit dem 1. Juli 2026 gilt die EU-Kryptoverordnung MiCA ohne Schonfrist. Die letzte Übergangsregelung, die Krypto-Dienstleistern mit alter nationaler Registrierung das Weiterarbeiten erlaubte, ist ausgelaufen. Eine Verlängerung hatte die europäische Wertpapieraufsicht ESMA schon im April ausgeschlossen. Vier Monate später lässt sich eine erste Bilanz ziehen: Der Stablecoin USDT ist auf regulierten EU-Plattformen nicht zurückgekehrt, und ausgerechnet die weltgrößte Kryptobörse Binance steht weiterhin ohne MiCA-Lizenz da.

Hinweis: Zusätzlich unter Druck steht Binance seit dem 29. Oktober 2026 durch den größten Krypto-Diebstahl der Geschichte. Was über den Binance-Hack mit rund 6,3 Milliarden US-Dollar Schaden bekannt ist, haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengefasst.

Im Mai hatten wir in unserem Beitrag zur MiCA-Deadline und der Frage USDT oder USDC beschrieben, was bis zum Sommer zu erwarten war. Hier ist der Stand Ende Oktober 2026.

Was sich am 1. Juli geändert hat

MiCA erlaubte den Mitgliedstaaten, Altanbietern eine Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten nach dem Start der Anbieterregeln am 30. Dezember 2024 einzuräumen. Diese EU-weite Höchstfrist endete mit dem 30. Juni 2026. Deutschland hatte die Frist für sich verkürzt: Nach dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) lief die nationale Übergangsphase bereits am 31. Dezember 2025 aus, wie unter anderem Finanzwissen zusammenfasst. Für deutsche Kunden war der Juli-Termin deshalb vor allem bei Anbietern spürbar, die aus anderen EU-Ländern heraus tätig waren.

Wie groß der Umbruch ist, zeigen die Lizenzzahlen. Laut einem Bericht von Yellow hatten bis Mai 2026 rund 194 Unternehmen eine MiCA-Zulassung, während zuvor mehr als 3.000 Firmen national registriert waren. Die Zahlen schwanken je nach Zählweise und Stichtag. Klar ist aber: Ein großer Teil der früheren Anbieter darf EU-Kunden heute nicht mehr regulär bedienen. Frankreichs Aufsicht drohte unlizenzierten Anbietern nach dem Stichtag mit Strafen von bis zu zwei Jahren Haft und 30.000 Euro sowie mit Website-Sperren.

Binance: die größte Börse ohne MiCA-Zulassung

Die prominenteste Lücke im Register ist Binance. Die Börse hatte ihre europaweite Lizenz über Griechenland beantragt. Am 24. Juni 2026, wenige Tage vor dem Stichtag, zog Binance den Antrag zurück. Nach Angaben von Reuters hatte die griechische Kapitalmarktaufsicht HCMC zuvor auf eine Ablehnung zugesteuert, wie The Cryptonomist zusammenfasst. Binance will die Zulassung nun über die französische Aufsicht AMF erreichen.

Die Folgen waren unmittelbar sichtbar. Die französische Binance-Tochter stellte am 1. Juli den Spot-, Margin- und Futures-Handel ein, Auszahlungen blieben möglich. Betroffen waren nach diesen Angaben rund zwei Millionen Nutzer in Frankreich. Auf der ESMA-Liste zugelassener Anbieter stand Binance am 21. August nicht. In Deutschland hatte Binance bereits 2023 seinen Antrag bei der BaFin auf eine Kryptoverwahrerlaubnis zurückgezogen, wie Bitcoin2Go erinnert. Ältere Konflikte der Börse mit Aufsichtsbehörden haben wir unter anderem im Beitrag über die Klage der US-Aufsicht gegen Binance beschrieben.

Reverse Solicitation: das umstrittene Schlupfloch

Ganz verschwunden ist Binance aus Europa nicht. Anfang Oktober berichtete die Financial Times, dass die ESMA gemeinsam mit den Aufsichten in Deutschland, Frankreich und Griechenland prüft, wie Binance europäische Kunden weiter bedient. Laut Finance Magnates, das sich auf diesen Bericht stützt, beruft sich die Börse auf die sogenannte Reverse Solicitation. Kunden in mehreren Ländern sollen über die Binance-Gesellschaft in Abu Dhabi betreut werden, die dort seit Dezember 2025 zugelassen ist.

Hinter dem Begriff steckt Artikel 61 der MiCA-Verordnung. Er erlaubt Anbietern aus Drittstaaten, EU-Kunden zu bedienen, wenn diese ausschließlich auf eigene Initiative kommen. Aktive Werbung, Ansprache oder Marketing in der EU sind dann tabu. Die Aufsicht sieht das eng:

  • Die ESMA erklärte, die Ausnahme sei als Ausnahme zu verstehen und dürfe nicht genutzt werden, um MiCA zu umgehen.
  • Die niederländische Aufsicht AFM sagte, Anbieter könnten sich nicht einfach auf Reverse Solicitation berufen.
  • Die deutschen Behörden äußerten sich zu Binance nicht.
  • Binance erklärte, man halte die Regeln in allen Ländern ein, in denen man tätig sei, und arbeite aktiv an einer MiCA-Zulassung.

Ein Ergebnis der Prüfung ist bis heute nicht bekannt. Was deutsche Bestandskunden bei Binance konkret noch nutzen können, ist in den verfügbaren Berichten uneinheitlich dokumentiert. Bitcoin2Go beschrieb im August eingeschränkte Funktionen für Handel, Einzahlungen und Earn-Produkte bei weiter möglichen Auszahlungen. Wer betroffen ist, sollte sich an die Mitteilungen im eigenen Konto halten und nicht an Social-Media-Gerüchte.

Bitget und andere Anbieter

Binance ist nicht der einzige große Name ohne Zulassung. Die Börse Bitget hat ihren Antrag bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA gestellt, stand laut CASP Tracker Mitte Oktober aber noch nicht im ESMA-Register. Zugleich haben viele etablierte Plattformen ihre Lizenz rechtzeitig erhalten. Wer prüfen will, ob ein Anbieter zugelassen ist, findet die maßgebliche Liste im MiCA-Register der ESMA.

USDT: kein Comeback in Sicht

Beim Stablecoin-Thema hat der Juli-Termin keine Wende gebracht, eher eine Bestätigung. USDT war auf den großen regulierten EU-Börsen schon seit Anfang 2025 schrittweise verschwunden: Coinbase begann Ende 2024, Crypto.com folgte im Januar 2025, Binance und Kraken schlossen ihre EU-Spotmärkte für USDT im März 2025. Tether hat keine MiCA-Zulassung beantragt.

Der Grund ist seit Langem bekannt. Tether-Chef Paolo Ardoino hält die Vorgabe, einen Großteil der Reserven als Einlagen bei europäischen Banken zu halten, für unvereinbar mit dem eigenen Geschäftsmodell. Laut Yellow will Tether stattdessen konforme Emittenten unterstützen, statt selbst eine EU-Lizenz zu beantragen. Die Marktkapitalisierung von USDT wird in Berichten aus dem Sommer mit 175 bis 186 Milliarden US-Dollar angegeben. Europa spielt für das Volumen also nur eine Nebenrolle.

Wichtig für Privatanleger: Das Halten von USDT ist nicht verboten. Wer USDT in einer eigenen Wallet verwahrt, darf das weiterhin. Schwierig wird es beim Tausch, denn regulierte EU-Plattformen bieten den Token nicht mehr an.

Profitiert haben vor allem die Stablecoins von Circle. USDC und der Euro-Stablecoin EURC sind MiCA-konform und auf den großen EU-Börsen handelbar. Wer Stablecoins als Parkposition nutzt, kommt in der EU an diesen beiden kaum vorbei.

Was deutsche Anleger jetzt prüfen sollten

  1. Lizenzstatus des eigenen Anbieters prüfen. Ein Blick ins ESMA-Register zeigt, ob eine Börse oder App eine MiCA-Zulassung hat. Bei Anbietern ohne Zulassung fehlt der Schutz durch EU-Aufsicht und Beschwerdewege.
  2. Transaktionshistorie sichern. Wer Guthaben bei einem Anbieter ohne Lizenz hat, sollte seine Handelsdaten vollständig exportieren. Die Daten werden für die Steuererklärung gebraucht, auch wenn der Zugang später eingeschränkt wird.
  3. Vorsicht bei Phishing. Rund um Lizenzwechsel und Kontoeinschränkungen kursieren gefälschte E-Mails, die zur „Verifizierung“ oder zum „Umzug“ von Guthaben auffordern. Links aus unaufgeforderten Nachrichten nicht anklicken.
  4. Stablecoin-Bestände überdenken. Wer USDT nutzt, sollte wissen, dass der Weg zurück in Euro über regulierte EU-Börsen nur noch nach einem Tausch in einen zugelassenen Stablecoin funktioniert.

Fazit

Die MiCA-Übergangszeit ist vorbei, und der Markt hat sich sortiert. Für die meisten deutschen Anleger hat sich wenig verändert, weil ihre Börsen und Apps die Zulassung rechtzeitig hatten. Die großen Ausnahmen sind prominent: Binance bewegt sich mit Reverse Solicitation in einer Grauzone, die Aufseher gerade prüfen, und USDT bleibt auf regulierten EU-Plattformen außen vor. Ob Binance über Frankreich doch noch eine Lizenz erhält und wie die Prüfung der Reverse-Solicitation-Praxis ausgeht, dürfte die nächste Etappe der MiCA-Geschichte bestimmen. Aktuelle Euro-Kurse für USDT, USDC und Bitcoin zeigt cointable laufend an.

Quellen: Finance Magnates zur EU-Prüfung von Binance, The Cryptonomist zum Lizenzstatus von Binance, Yellow zum Ende der Übergangsfrist, Finanzwissen zu Binance und Bitget, Bitcoin2Go zu Binance in Deutschland, CASP Tracker zu Bitget.

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